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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rubin & Partner GmbH · Treuhand, Steuern und Unternehmensberatung

Stand: 11. August 2026

1. Anbieterin und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Aufträge und sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen Rubin & Partner GmbH, Baldeggerstrasse 34, 4052 Basel, Schweiz (nachfolgend «Anbieterin») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»). Sie gelten gegenüber natürlichen und juristischen Personen.

1.2 Die AGB gelten insbesondere für Dienstleistungen in den Bereichen Treuhand, Buchhaltung, Lohnadministration, Mehrwertsteuer, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Steuerberatung, Unternehmensberatung, Gründungsbegleitung sowie damit zusammenhängende administrative Tätigkeiten.

1.3 Angaben auf der Website, in sozialen Medien, Broschüren oder unverbindlichen Erstgesprächen dienen ausschliesslich der allgemeinen Information. Sie stellen weder ein verbindliches Angebot noch eine individuelle Beratung, Zusicherung oder Garantie dar.

1.4 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Anbieterin ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragsgrundlagen und Rangfolge

2.1 Art, Umfang, Zeitraum und Vergütung der Leistungen ergeben sich aus der individuellen Offerte, Auftragsbestätigung, Mandatsvereinbarung oder einer anderweitigen Vereinbarung in Textform.

2.2 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (a) zwingendes Recht, (b) individuell ausgehandelte Vereinbarungen und schriftliche Auftragsbestätigungen, (c) diese AGB, (d) Offerten und allgemeine Leistungsbeschreibungen. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

3. Vertragsabschluss und Beginn der Tätigkeit

3.1 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Anbieterin den Auftrag in Textform bestätigt, eine Offerte oder Mandatsvereinbarung vom Kunden angenommen wird oder die Anbieterin auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erkennbar mit der Leistungserbringung beginnt.

3.2 Eine Kontaktanfrage, Terminbuchung, Einreichung eines Formulars oder Zustellung von Unterlagen verpflichtet die Anbieterin noch nicht zur Übernahme eines Mandats oder zur Wahrung von Fristen.

3.3 Die Anbieterin ist berechtigt, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sie muss mit der Arbeit erst beginnen, wenn die erforderlichen Unterlagen, Vollmachten und Angaben vorliegen und vereinbarte Vorschüsse bezahlt sind.

3.4 Beauftragt eine Person die Anbieterin für ein Unternehmen oder für Dritte, bestätigt sie, zur Auftragserteilung und zur Weitergabe der erforderlichen Daten und Unterlagen berechtigt zu sein.

4. Leistungsumfang und Ausführung

4.1 Die Anbieterin erbringt ausschliesslich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Leistungen, Prüfungen oder Überwachungen, die nicht klar vereinbart wurden, sind nicht geschuldet. Insbesondere besteht keine automatische Pflicht, ausserhalb des Auftrags liegende steuerliche, rechtliche, sozialversicherungsrechtliche oder wirtschaftliche Risiken zu erkennen oder zu prüfen.

4.2 Soweit keine Prüfung oder Revision ausdrücklich vereinbart wurde, darf die Anbieterin die vom Kunden oder von Dritten erhaltenen Angaben und Unterlagen grundsätzlich als vollständig und richtig behandeln. Eine Pflicht zur unabhängigen Verifikation, Belegprüfung oder Aufdeckung von Unregelmässigkeiten besteht nur, soweit offensichtliche Widersprüche erkennbar sind oder zwingendes Recht dies verlangt.

4.3 Die Anbieterin bestimmt die zweckmässige Art der Ausführung nach pflichtgemässem Ermessen und darf Arbeitsschritte priorisieren, standardisieren oder digitalisieren. Sie ist berechtigt, vertretbare Annahmen zu treffen, wenn erforderliche Informationen trotz Nachfrage nicht rechtzeitig vorliegen; ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

4.4 Auskünfte und Arbeitsergebnisse beruhen auf der im Zeitpunkt ihrer Erstellung bekannten Rechtslage, Verwaltungspraxis und den vom Kunden bereitgestellten Informationen. Eine Pflicht zur späteren Aktualisierung besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

4.5 Die Anbieterin schuldet eine sorgfältige Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, steuerlichen, rechtlichen oder behördlichen Erfolg. Insbesondere werden keine Steuerersparnis, Anerkennung von Abzügen, Bewilligung, Finanzierung, Förderung, Fristverlängerung oder bestimmte Entscheidung einer Behörde garantiert.

4.6 Rechtliche Beratung, Rechtsvertretung vor Gerichten, Anlageberatung, Versicherungsberatung sowie Prüfungs- oder Revisionsleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden und die Anbieterin dazu befugt ist. Andernfalls ist erforderlichenfalls eine entsprechend qualifizierte Fachperson beizuziehen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde stellt alle für den Auftrag erheblichen Informationen und Unterlagen vollständig, richtig, lesbar, geordnet und rechtzeitig zur Verfügung. Er informiert die Anbieterin unaufgefordert über Änderungen oder Umstände, die für den Auftrag relevant sein können.

5.2 Der Kunde bleibt für die materielle Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, Belege, Buchhaltungsgrundlagen und Erklärungen verantwortlich. Er darf keine Informationen zurückhalten, auch wenn er sie selbst für unwichtig hält.

5.3 Der Kunde prüft Entwürfe, Auswertungen, Steuererklärungen, Abschlüsse, Lohnabrechnungen und andere Arbeitsergebnisse unverzüglich. Offensichtliche Fehler oder Unklarheiten sind spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt mitzuteilen. Gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten; die unterlassene Prüfung wird jedoch bei der Beurteilung einer allfälligen Mitverantwortung berücksichtigt.

5.4 Erforderliche Freigaben, Unterschriften und Entscheide sind rechtzeitig zu erteilen. Ohne rechtzeitige Freigabe ist die Anbieterin nicht verpflichtet, Unterlagen einzureichen oder weitere Schritte vorzunehmen.

5.5 Der Kunde sorgt für die gesetzeskonforme Aufbewahrung seiner Originalunterlagen und Geschäftsbücher, soweit diese Pflicht nicht ausdrücklich und zulässigerweise von der Anbieterin übernommen wurde.

6. Fristen und Termine

6.1 Die Überwachung oder Wahrung einer Frist ist nur geschuldet, wenn der Kunde die konkrete Frist rechtzeitig in Textform mitteilt und die Anbieterin deren Übernahme ausdrücklich bestätigt oder die Fristenkontrolle klar Bestandteil eines laufenden Mandats ist. Eine allgemeine Kenntnis der Angelegenheit genügt nicht.

6.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, müssen sämtliche erforderlichen Unterlagen bei einfachen Angelegenheiten mindestens 20 Arbeitstage und bei komplexen Angelegenheiten mindestens 30 Arbeitstage vor Ablauf einer Frist vollständig vorliegen. Die Anbieterin kann im Einzelfall längere Vorlaufzeiten verlangen.

6.3 Bei verspäteten, unvollständigen, widersprüchlichen oder unleserlichen Unterlagen besteht keine Verpflichtung, die ursprüngliche Frist einzuhalten. Die Anbieterin darf die Bearbeitung verschieben, eine Fristverlängerung beantragen, mit ausdrücklich bezeichneten Annahmen arbeiten oder den Auftrag ablehnen beziehungsweise beenden.

6.4 Fristverlängerungen werden von den zuständigen Behörden entschieden und können nicht garantiert werden. Bussen, Verzugszinsen, Zuschläge, Ermessensveranlagungen oder andere Nachteile, die auf verspätete oder unvollständige Mitwirkung, verspätete Freigabe, Zahlungsverzug oder nicht weitergeleitete Behördenpost des Kunden zurückzuführen sind, trägt der Kunde.

6.5 Freiwillige Erinnerungen der Anbieterin entbinden den Kunden nicht von seinen eigenen Pflichten. Das Ausbleiben einer Erinnerung begründet keine Haftung, sofern die Erinnerungs- oder Überwachungspflicht nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

7. Behördenverkehr, Vertretung und Vollmachten

7.1 Eine Vertretung gegenüber Steuerbehörden, Sozialversicherungen oder anderen Stellen erfolgt nur im vereinbarten Umfang und, soweit erforderlich, gestützt auf eine gültige Vollmacht.

7.2 Eine Vollmacht bedeutet nicht automatisch, dass die Anbieterin sämtliche behördlichen Mitteilungen überwacht, Rechtsmittel ergreift oder Zahlungen ausführt. Der konkrete Umfang richtet sich nach der Mandatsvereinbarung.

7.3 Erhält der Kunde Verfügungen, Veranlagungen, Mahnungen oder andere fristauslösende Schreiben direkt, muss er diese unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen, vollständig an die Anbieterin weiterleiten. Ohne rechtzeitige Weiterleitung besteht keine Pflicht zur Fristwahrung oder zur Einlegung eines Rechtsmittels.

7.4 Die Prüfung einer Veranlagung, Verfügung oder Behördenabrechnung sowie die Erhebung einer Einsprache oder eines Rechtsmittels gelten als separate Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich im Mandat enthalten sind.

7.5 Steuerbeträge, Vorauszahlungen, Sozialversicherungsbeiträge und andere Forderungen Dritter sind vom Kunden selbst fristgerecht zu bezahlen, sofern die Zahlungsabwicklung nicht ausdrücklich übernommen wurde. Erinnerungsdienste stellen keine Zahlungsgarantie dar.

8. Laufende und wiederkehrende Mandate

8.1 Ein Auftrag für eine bestimmte Steuerperiode, einen Abschluss oder ein Einzelprojekt endet grundsätzlich mit Erbringung der vereinbarten Leistung. Eine Betreuung für Folgeperioden besteht nur, wenn ein laufendes Mandat ausdrücklich vereinbart wurde oder die Parteien die Fortführung in Textform bestätigen.

8.2 Ein ausdrücklich als laufend vereinbartes Mandat wird bis zu seiner Kündigung fortgeführt. Der Kunde muss dennoch jährlich beziehungsweise periodisch alle erforderlichen Unterlagen und Veränderungen rechtzeitig mitteilen.

8.3 Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, ohne vollständige Grundlagen vorsorglich Erklärungen einzureichen oder Fristverlängerungen zu beantragen, sofern dies nicht ausdrücklich Teil des laufenden Mandats ist.

9. Vergütung, Auslagen und Kostenschätzungen

9.1 Es gelten die individuell vereinbarten Pauschalen oder Stundenansätze. Fehlt eine ausdrückliche Preisvereinbarung, wird der tatsächliche Aufwand zu den im Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Ansätzen der Anbieterin verrechnet.

9.2 Zusätzliche Arbeiten, Rückfragen, Korrekturen aufgrund nachträglich eingereichter Unterlagen, ungeordnete Belege, Kommunikation mit Behörden oder Dritten, Besprechungen, Nachbearbeitungen und Leistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs werden zusätzlich nach Aufwand verrechnet.

9.3 Kostenschätzungen und Budgetangaben sind unverbindliche Schätzungen und keine Pauschalpreise oder Kostendächer, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, informiert die Anbieterin den Kunden, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist.

9.4 Nebenkosten und Auslagen wie Porti, Registergebühren, Beglaubigungen, Reisespesen, Software- oder Plattformkosten sowie Honorare beigezogener Dritter werden zusätzlich verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer.

9.5 Die Anbieterin darf angemessene Vorschüsse, Akontozahlungen oder Sicherheiten verlangen und ihre Tätigkeit bis zu deren Eingang zurückstellen.

10. Rechnungsstellung und Zahlungsverzug

10.1 Rechnungen sind, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist, innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist beziehungsweise das angegebene Fälligkeitsdatum gilt als bestimmter Verfalltag.

10.2 Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet.

10.3 Für jede nach Eintritt des Verzugs erforderliche schriftliche Mahnung darf die Anbieterin eine Bearbeitungspauschale von CHF 50 erheben. Weitergehende nachgewiesene Schäden und gesetzlich geschuldete Betreibungs-, Gerichts- und Vollstreckungskosten bleiben vorbehalten.

10.4 Die Anbieterin ist nach schriftlicher Zahlungsaufforderung und unbenutztem Ablauf einer Nachfrist von fünf Kalendertagen berechtigt, ihre Leistungen auszusetzen, neue Arbeiten abzulehnen, noch nicht geschuldete freiwillige Zusatzleistungen einzustellen oder das Mandat zu beenden. Für Frist- und andere Nachteile, die auf den Zahlungsverzug und die deshalb angekündigte Leistungseinstellung zurückzuführen sind, haftet die Anbieterin nur im Rahmen zwingenden Rechts.

10.5 Die Aussetzung oder Beendigung entbindet den Kunden nicht von der Zahlung bereits erbrachter Leistungen, Auslagen und notwendiger Abschluss- oder Übergabearbeiten.

10.6 Der Kunde darf Forderungen der Anbieterin nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen verrechnen. Die Zurückbehaltung unbestrittener Rechnungsbeträge wegen Beanstandungen an anderen Leistungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11. Unterlagen, Herausgabe und Aufbewahrung

11.1 Vom Kunden übergebene Originalunterlagen bleiben dessen Eigentum. Arbeitspapiere, interne Berechnungen, Vorlagen, Methoden und Dokumentationen der Anbieterin bleiben Eigentum beziehungsweise geistiges Eigentum der Anbieterin, soweit nichts anderes vereinbart ist.

11.2 Nach Beendigung des Mandats werden herauszugebende Originalunterlagen auf Verlangen und nach Vereinbarung übergeben. Die Anbieterin darf Kopien aufbewahren, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, zur Dokumentation der Leistung oder zur Verteidigung von Ansprüchen erforderlich ist.

11.3 Die Anbieterin bewahrt Unterlagen nur während gesetzlich oder vertraglich vorgeschriebener Fristen auf. Nach deren Ablauf dürfen sie ohne weitere Mitteilung datenschutzkonform gelöscht oder vernichtet werden. Eine darüber hinausgehende Archivierung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

11.4 Der Kunde bleibt für eigene gesetzliche Aufbewahrungspflichten verantwortlich. Eine Ablage oder Kopie bei der Anbieterin ersetzt die eigene ordnungsgemässe Archivierung des Kunden nur, wenn dies ausdrücklich als Archivierungsleistung vereinbart wurde.

12. Kommunikation und elektronische Übermittlung

12.1 Die Parteien dürfen im vereinbarten Umfang per E-Mail, Telefon, Kundenportal oder Messenger kommunizieren. Dem Kunden ist bewusst, dass gewöhnliche E-Mails und Messenger trotz angemessener Schutzmassnahmen Sicherheits-, Zustellungs- und Vertraulichkeitsrisiken aufweisen können.

12.2 Besonders schützenswerte oder umfangreiche Unterlagen sollen über den von der Anbieterin bezeichneten sicheren Übermittlungsweg zugestellt werden. Die Anbieterin darf die Bearbeitung von über unsichere oder ungeeignete Kanäle übermittelten Unterlagen ablehnen.

12.3 Mitteilungen gelten erst als eingegangen, wenn sie im System der Anbieterin abrufbar sind. Ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten eingehende Mitteilungen gelten frühestens am folgenden Arbeitstag als zur Kenntnis genommen. Fristgebundene Weisungen müssen ausdrücklich als solche bezeichnet und von der Anbieterin bestätigt werden.

12.4 Wählt der Kunde entgegen einer Empfehlung einen unsicheren Kommunikationsweg, trägt er die daraus entstehenden Risiken im gesetzlich zulässigen Umfang.

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

13.1 Die Anbieterin behandelt vertrauliche Informationen sorgfältig und gibt sie nur weiter, soweit dies für die Auftragserfüllung erforderlich, vom Kunden gestattet oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

13.2 Personendaten werden gemäss der jeweils geltenden Datenschutzerklärung der Anbieterin und dem anwendbaren Datenschutzrecht bearbeitet.

13.3 Der Kunde stellt sicher, dass er Personendaten von Mitarbeitenden, Familienmitgliedern, Geschäftspartnern oder anderen Dritten rechtmässig an die Anbieterin übermitteln darf und diese Personen, soweit erforderlich, informiert wurden.

14. Mitarbeitende, Hilfspersonen und Drittanbieter

14.1 Die Anbieterin darf zur Vertragserfüllung Mitarbeitende, fachkundige Hilfspersonen, externe Spezialisten sowie geeignete Software-, Hosting-, Kommunikations- und Cloudanbieter einsetzen. Sie sorgt im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichten für eine angemessene Auswahl und Instruktion.

14.2 Soweit der Kunde einen bestimmten Drittanbieter, eine Software oder einen Kommunikationskanal vorgibt, trägt er die damit verbundenen Eignungs- und Verfügbarkeitsrisiken, soweit die Anbieterin ihn nicht pflichtwidrig falsch beraten hat.

14.3 Für Leistungen unabhängiger Dritter, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig werden, haftet die Anbieterin nicht; vorbehalten bleibt eine Haftung für eine pflichtwidrige Auswahl oder Instruktion im Rahmen zwingenden Rechts.

15. Haftung

15.1 Die Anbieterin haftet für Schäden, die sie in Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten schuldhaft verursacht hat, ausschliesslich im nachfolgend beschriebenen und gesetzlich zulässigen Umfang.

15.2 Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden insbesondere verursacht oder mitverursacht wurde durch:

• unrichtige, unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Angaben und Unterlagen des Kunden oder Dritter;

• verspätete Freigaben, fehlende Unterschriften, nicht weitergeleitete Behördenpost oder sonstige Verletzungen der Mitwirkungspflichten;

• Entscheidungen, Weisungen oder Handlungen des Kunden, von Behörden, Banken, Versicherungen, Sozialversicherungen, Softwareanbietern oder anderen Dritten;

• Änderungen von Gesetzen, Praxis, Rechtsprechung oder behördlicher Beurteilung nach Erbringung der Leistung;

• Ausfälle, Verzögerungen, Cyberangriffe oder Störungen von Post-, Telekommunikations-, Energie-, Cloud-, Portal- oder IT-Systemen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Anbieterin;

• höhere Gewalt oder andere nicht vorhersehbare und nicht zumutbar vermeidbare Ereignisse.

15.3 Die Anbieterin haftet, soweit gesetzlich zulässig, nur für den nachgewiesenen unmittelbaren Schaden. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktions- oder Betriebsausfälle, Datenverlust ohne angemessene Datensicherung sowie Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen.

15.4 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Soweit ein Ausschluss im Einzelfall nicht zulässig oder nicht durchsetzbar ist, ist die gesamte Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf die für die konkret schadenverursachende Leistung während der vorangegangenen zwölf Monate bezahlte Nettovergütung, höchstens jedoch CHF 5’000, begrenzt.

15.5 Die vorstehenden Ausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit und nicht, soweit eine Haftung gesetzlich zwingend ist.

15.6 Der Kunde muss einen erkennbaren Schaden unverzüglich anzeigen und alle zumutbaren Massnahmen zur Schadenminderung treffen. Unterlässt er dies, wird eine dadurch verursachte Vergrösserung des Schadens bei der Haftung berücksichtigt.

16. Dauer und Beendigung des Mandats

16.1 Sofern keine feste Projektdauer vereinbart ist, kann jede Partei das Mandat jederzeit in Textform beenden. Die zwingenden Bestimmungen des schweizerischen Auftragsrechts, insbesondere die Folgen einer Beendigung zur Unzeit, bleiben vorbehalten.

16.2 Die Anbieterin darf das Mandat insbesondere bei fehlender Mitwirkung, unrichtigen Angaben, Zahlungsverzug, Interessenkonflikten, gestörtem Vertrauensverhältnis, rechtswidrigen Weisungen oder unzumutbarer Fortsetzung mit sofortiger Wirkung beenden, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.

16.3 Nach Beendigung ist der bis dahin entstandene Aufwand einschliesslich notwendiger Abschluss-, Sicherungs- und Übergabearbeiten geschuldet. Der Kunde ist für die rechtzeitige Bestellung einer Nachfolge und die weitere Fristenkontrolle verantwortlich.

16.4 Die Anbieterin informiert im Rahmen des Zumutbaren über unmittelbar bekannte, kurz bevorstehende Fristen. Eine weitergehende Tätigkeit nach Beendigung erfolgt nur aufgrund einer neuen ausdrücklichen Vereinbarung.

17. Schutz- und Nutzungsrechte

17.1 Vorlagen, Konzepte, Berechnungsmethoden, Checklisten, Präsentationen, Texte und sonstige Arbeitshilfen der Anbieterin sind urheberrechtlich oder anderweitig geschützt. Der Kunde erhält daran ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten eigenen Zweck.

17.2 Eine Veröffentlichung, Weitergabe, Bearbeitung oder Nutzung für Dritte ist ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet, sofern sie nicht für den vereinbarten Zweck erforderlich oder gesetzlich erlaubt ist.

18. Beanstandungen

18.1 Beanstandungen sind möglichst rasch und nachvollziehbar in Textform mitzuteilen. Die Anbieterin erhält Gelegenheit, einen behebbaren Mangel innert angemessener Frist zu prüfen und zu korrigieren.

18.2 Eine Beanstandung entbindet nicht von der fristgerechten Bezahlung unbestrittener Rechnungsbeträge. Zwingende gesetzliche Ansprüche und Fristen bleiben vorbehalten.

19. Änderungen der AGB

19.1 Für neue Aufträge gilt die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung dieser AGB.

19.2 Bei laufenden Mandaten kann die Anbieterin die AGB aus sachlichen Gründen, insbesondere aufgrund gesetzlicher, technischer oder organisatorischer Änderungen, für die Zukunft anpassen. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Soweit eine ausdrückliche Zustimmung gesetzlich oder vertraglich erforderlich ist, werden die Änderungen erst mit dieser Zustimmung wirksam.

20. Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Die Parteien bemühen sich, eine zulässige Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

21.1 Sämtliche Rechtsbeziehungen unterstehen ausschliesslich materiellem schweizerischem Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen.

21.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Basel-Stadt. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

22. Kontakt
 

Rubin & Partner GmbH

Baldeggerstrasse 34
4052 Basel
E-Mail: Info@rubin-partner.ch
Telefon: +41 77 525 98 89
UID: CHE-269.614.472
Website: www.rubin-partner.ch

Version: 11. August 2026

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